Praxisgebühr: Leider müssen die Ärzte für die Krankenkassen ab 1.1.04 jedes Quartal 10 € Praxisgebühr einziehen: Diese 10 Euro fallen bei jedem Arzt einmal im Quartal an ! Ausnahmen 1.) der Arzt wird mit Überweisung aufgesucht, Nachreichen ist nicht möglich ! 2.) eine noch nicht entwertete Quittung über die entrichtete
Praxisgebühr vom Notdienst liegt vor 3.) Der Patient hat schon eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht für das laufende Quartal Es ist strikt untersagt, die Praxisgebühr zu erstatten oder auf die Mahnung einer noch nicht bezahlten Praxisgebühr zu verzichten, auch wenn nachträglich eine Überweisung oder eine Befreiung von der Zuzahlung vorgelegt wird. Unser Rat: Falls Sie zuerst bei einem Facharzt vorsprechen, unbedingt gleich einen Überweisungsschein zum Hausarzt verlangen und dem Hausarzt abgeben. Nur so sind Sie sicher, die Praxisgebühr kein zweites Mal entrichten zu müssen, wenn Sie vom Hausarzt bei Bedarf weitere Überweisungen verlangen. Wichtig: Da auch die Rezeptgebühren und die Eigenbeteiligung bei Krankengymnastik, Kuren und Krank
Versicherungsvergleich

enhausaufenthalten erheblich steigen, wird bei sehr vielen chronisch Kranken die Zuzahlungsgrenze von 1 % des
Einkommens überschritten. Bei normalen Renten dürfte diese meist zwischen 80 und 150 Euro liegen. Darüber hinaus müssen Sie nichts mehr zahlen ! Vorraussetzung, sie haben alle Quittungen als Nachweis. Unser Rat: Immer alle Quittungen sorgfältig aufheben!! Unsere Bitte: Um
Kosten und Ärger für uns alle zu sparen , insbesondere zur Vermeidung von langen Wartezeiten bei der Anmeldung, darf ich Sie dringend bitten: an 1.1. nur mit Chipkarte und 10 Euro-Schein zu kommen. Die 10 Euro bitte passend !! Sonst darf außer bei Notfällen keine Behandlung
durchgeführt werden. Alternativen zu Ihrer Versicherung:
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